Unternehmen aus einem Drittland, die Waren oder Dienstleistungen in der EU/EWR anbieten und nicht in der EU/EWR niedergelassen sind, müssen gemäss Art. 27 DSGVO einen Vertreter in der EU benennen. Dies gilt auch für Unternehmen aus einem Drittland, die das Verhalten betroffener Personen in der EU/EWR beobachten und für Auftragsverarbeiter in einem Drittland.
Die BWO GmbH bietet Ihrem Unternehmen einen Datenschutz-Vertreter in der EU/EWR, der für Aufsichtsbehörden der EU und betroffene Personen als Anlaufstelle dient.
Die Basisdienstleistung umfasst:
- Benennung des EU-Datenschutzvertreters durch schriftliche Beauftragung
- Angabe des Vertreters in Ihrer Datenschutzerklärung
- Prüfung und Weiterleitung von Anfragen der Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen
- Führen des Verarbeitungsverzeichnisses des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner in Deutschland und in der Schweiz
- Erreichbarkeit per Telefon, Email oder Briefpost während der Bürozeiten, in dringenden Fällen auch ausserhalb der Bürozeiten
In Zusammenarbeit mit der integratio GmbH Zürich / Böblingen bieten wir zudem folgende Beratungsleistungen an:
- Prüfung der Notwendigkeit eines EU-Vertreters
- Bearbeitung von Anfragen der Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen
- Führen der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen
- Briefings/Informationsmeetings über aktuelle Themen und Neuerungen im Bereich der DSGVO, die Ihr Unternehmen betreffen
- Beratung in allen grenzüberschreitenden Datenschutzfragen sowohl nach Schweizer Recht wie auch nach EU- und deutschem Recht
- Prüfung und Erstellung von vertraglichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Kunden in der EU (z.B. nach deutschem Recht)
Ihre Vorteile sind:
- skalierbare und auf Ihre Bedürfnisse angepasste Lösung
- Ansprechpartner in der Schweiz und in Deutschland
- Datenschutz- und juristische Expertise für die Schweiz und EU in direktem Zugriff